Verein
Lockerungen: Sportausübung ab sofort wieder unter 3G
Liebe Mitglieder,
wir freuen uns, dass sich durch die ersten Lockerungen aufgrund der Änderungen der 15. Infektionsschutzverordnung folgende Vereinfachungen ergeben:
- 3G für die aktive Sportausführung (gültig für alle Sportarten, Indoor & Outdoor)
- 3G für alle Übungsleiter und Ehrenamtlichen
- 2G für alle Zuschauer
- Minderjährige Schüler/Innen sind gleichgestellt wenn sie der regelmäßigen Schultestungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
Allgemein weiterhin gültig ist die Maskenpflicht:
- Vollumfängliche FFP2-Maskenpflicht ab 16 Jahre bzw. medizinische Maske ab 6 Jahre
- Keine Maske bei der Sportausübung
Wir bitten dringend um Einhaltung der Auflagen und hoffen, dass es bald weitere Lockerungen für den Sport gibt. Hier findet ihr unser neues Hygienekonzept.
Eure Vorstandschaft